Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Hausaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

Hauszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hauses.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu

anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

Hauses, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Haus zustande.Dem Haus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Haus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,

haftet er dem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle

Verpflichtungen aus dem Hausaufnahmevertrag, sofern dem Haus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Haus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche

verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten

nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

des Hauses beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Haus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die

vereinbarten Leistungen zu erbringen(im falle überbuchung gleichwertigem zimmer bei andere Hotels).

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hauses zu zahlen.Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hauses an

Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hausl allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Die Preise können vom Haus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich

Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Haus oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Haus dem zustimmt.

5. Rechnungen des Haus ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der

Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Haus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Haus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Haus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der

rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Haus aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Haus geschlossenen Vertrag bedarf der

schriftlichen Zustimmung des Haus. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus

dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Haus zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Haus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom

Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,

ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Haus auszulösen. Das Rücktrittsrecht

des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum

Rücktritt schriftlich gegenüber dem Haus ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des

Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Haus die Einnahmen

aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Haus steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 80% zu zahlen.Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist

schriftlich vereinbart wurde, ist das Haus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten

Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt

nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch

nach Verstreichen einer vom Haus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des

Vertrages unmöglich machen; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; • das Haus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Haus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.

Organisationsbereich des Hauses zuzurechnen ist.• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 11.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur

Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Haus spätestens um 13.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Haus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Haus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen

aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, wird das Haus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen keine Haftung

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter

oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen für die Hausaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hauses.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im

kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hauses.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ihr Hausenteresan Team

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